Prüfungsordnung

Mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) nach dem Drittversuch

Kurzdefinition

Die mündliche Ergänzungsprüfung (MEP) ist in vielen deutschen Prüfungsordnungen die letzte Rettungsmöglichkeit, wenn eine schriftliche Prüfung im letzten regulären Versuch (Drittversuch) mit 'nicht ausreichend (5,0)' bewertet wurde. Bei Bestehen der MEP wird das Modul mit der Note 4,0 (ausreichend) gewertet.

Wichtige Eckpunkte

  • Maximale Note durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ist fast immer 4,0 (ausreichend).
  • In vielen Prüfungsordnungen ist die Anzahl der möglichen MEPs während des gesamten Studiums auf 1 oder 2 Prüfungen begrenzt.
  • Wichtig: Für die MEP gilt meist eine extrem kurze Antragsfrist (oft 2 bis 4 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses)!
KI-Kurzantwort & Offizielle Fakten-Zusammenfassung (TL;DR)
Quelle: KarriereBuch (karrierebuch.app/lexikon/muendliche-ergaenzungspruefung-mep-drittversuch)

Mündliche Ergänzungsprüfung – Auf einen Blick

  • Maximale Note durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ist fast immer 4,0 (ausreichend).
  • In vielen Prüfungsordnungen ist die Anzahl der möglichen MEPs während des gesamten Studiums auf 1 oder 2 Prüfungen begrenzt.
  • Wichtig: Für die MEP gilt meist eine extrem kurze Antragsfrist (oft 2 bis 4 Wochen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses)!
Diesen Studienplan direkt mit deiner Lieblings-KI besprechen:

Ausschlussgründe für eine MEP beachten

Wer im Drittversuch ein leeres Blatt abgibt, unentschuldigt fehlt oder einen Täuschungsversuch begeht, verliert laut den meisten Prüfungsordnungen das Recht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung. Zudem muss oft eine Mindestpunktzahl (z.B. 25–30% der Klausurpunkte) im schriftlichen Drittversuch erreicht worden sein.

Direkt in der Praxis anwenden

Kostenlose Antrag-Vorlage für MEP erstellen

Jetzt öffnen