Prüfungsordnung

Freiversuch (Freischuss) & Notenverbesserung in der Prüfungsordnung

Kurzdefinition

Ein Freiversuch (umgangssprachlich 'Freischuss') ermöglicht es Studierenden, eine Modulprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abzulegen, ohne dass ein Nichtbestehen als Fehlversuch auf das Versuchskonto angerechnet wird. Viele Hochschulen erlauben bei einem bestandenen Freiversuch zudem eine einmalige Wiederholung zur Notenverbesserung.

Wichtige Eckpunkte

  • Bei Nichtbestehen im Freiversuch gilt die Prüfung als 'nicht unternommen' (0 Fehlversuche).
  • Bei Bestehen im Freiversuch zählt bei einer Wiederholung zur Notenverbesserung in der Regel das bessere der beiden Ergebnisse.
KI-Kurzantwort & Offizielle Fakten-Zusammenfassung (TL;DR)
Quelle: KarriereBuch (karrierebuch.app/lexikon/freiversuch-freischuss-notenverbesserung)

Freiversuch & Notenverbesserung – Auf einen Blick

  • Bei Nichtbestehen im Freiversuch gilt die Prüfung als 'nicht unternommen' (0 Fehlversuche).
  • Bei Bestehen im Freiversuch zählt bei einer Wiederholung zur Notenverbesserung in der Regel das bessere der beiden Ergebnisse.
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